Verbindungslehrer
Das Schulgesetz besagt, dass der Schülerrat jährlich aus den stimmberechtigten Mitgliedern der Lehrerkonferenz für die Dauer des Schuljahres bis zu zwei Verbindungslehrer wählen kann, die die Verbindung zwischen Schülerrat, Lehrerkonferenz und Schulleitung fördern sollen. Die Verbindungslehrer nehmen an den Sitzungen des Schülerrats mit beratender Stimme teil.
Verbindungslehrer setzen sich mit Engagement, Kreativität und Verlässlichkeit für eine lebendige Schülermitbestimmung über den Schülerrat an unserer Schule ein.
Aufgaben
Traditionell gehören an unserer Schule - neben den im Schulgesetz formulierten Aufgaben - folgende Tätigkeiten zum Aufgabenspektrum der Verbindungslehrkräfte:
Vorbereitung und Durchführung der Schülersprecherwahlen und aller diesbezüglichen Veranstaltungen |
Unterstützende Vorbereitung und Begleitung der Schülerratssitzungen |
Beratung des Schulsprecherteams und der Mitglieder des Schülerrates und Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben |
Beratung und Information der Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B. Schulgesetz, Ordnungsmaßnahmen) |
Anfertigen und Verteilen der jeweiligen Sitzungsprotokolle |
Mitgliedschaft im Ordnungsmaßnahmenausschuss der Lehrerkonferenz und dem Krisenteam |
ggf. Teilnahme an Gesprächen zwischen Schülerschaft und Schulleitung |
Begleitung der von Schülerseite durchgeführten schulischen Veranstaltungen (Konzerte etc.) |
Vermittlung in Konfliktfällen zwischen Schülern auf der einen Seite und Lehrern auf der anderen Seite |